Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte
bereits im Jahr 2022 hat die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) verabschiedet.
Im Herbst und Winter 2023 erfolgte die Anhörung und öffentliche Auslegung des Planentwurfs. Dazu hat die Planungsgemeinschaft auch die Stadt Bad Kreuznach eingeladen.
In dem Entwurf ist im Bereich zwischen Biebelsheim, Pfaffen-Schwabenheim und dem Stadtgebiet eine Potentialfläche (Nr. 21) ausgewiesen. Von einem Bau von Windrädern in diesem Bereich wären vor allem die Stadtteile Planig und Bosenheim gravierend betroffen. Aber auch die Stadt insgesamt.
In der letzten Sitzung des Planiger Ortsbeirates habe ich gefragt, wann der Ortsbeirat über dieses Projekt informiert und von der Stadtverwaltung angehört wurde.
Herr Ortsvorsteher Dirk Gaul-Rosskopf hat mir in Ihrer Anwesenheit, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Antwort gegeben, dass weder er noch der Ortsbeirat informiert und angehört wurden.
Heute frage ich Sie, Herr Oberbürgermeister:
1. Warum hat die Stadtverwaltung keinerlei Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens abgegeben?
2. Wann wurde über diese Thematik der Planungsausschuss der Stadt informiert und wann fand eine Beratung im PLUV mit welchem Ergebnis statt?
3. Wenn eine Information des PLUV nicht erfolgte, bitte ich um eine Erklärung dafür.
4. Warum wurden weder der Ortsvorsteher noch der Ortsbeirat des Ortsbezirkes Planig über den Sachverhalt informiert und angehört?
5. Wurden der Ortsvorsteher und der Ortsbeirat des Ortsbezirkes Bosenheim informiert und angehört? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Peter Lukas
Gemarkungsbeauftragter