Brandschutz in der Vorderen Grabenstraße
Sehr geehrter Herr Ortsvorsteher,
die Vordere Grabenstraße wurde ab dem 23.09.2013 ausgebaut. Vor Beginn der Ausbaumaßnahme hat die Stadt eine Vermessung der kompletten Straße durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass der tatsächliche Grenzverlauf nicht mit den Gegebenheiten vor Ort übereinstimmt. Bei fast allen Anliegern befanden sich Teilflächen der Straße im Eigentum der jeweiligen Anlieger.
Um die Straße in ihrer damaligen Breite zu erhalten, hat die Stadt den betroffenen Eigentümern mit Schreiben vom 15.07.2013 ein Kaufangebot unterbreitet. Es waren jedoch nur acht Eigentümer bereit, Teile ihres Grundstückes an die Stadt zu verkaufen.
Nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme haben die Anlieger, die nicht zum Verkauf von Teilen ihrer Grundstücke bereit waren damit begonnen, ihre Grundstücke einzufrieden. Dies hat insbesondere im Bereich der Hausnummern 2 (von der Bretzenheimer Straße kommend am Beginn der Vorderen Grabenstraße) und 16 (von der Bretzenheimer Straße kommend am Ende der Vorderen Grabenstraße) zu einer erheblichen Verengung der auch vorher schon sehr engen Fahrbahn geführt.
In den darauffolgenden Jahren kam es deshalb bei der Müllentsorgung immer wieder zu Schäden, die an den Müllfahrzeugen selbst bzw. durch die Müllfahrzeuge an Hauswänden und Grundstückseinfriedungen verursacht wurden.
Mit dem als Anlage beigefügten Infoblatt hat der Abfallwirtschaftsbetrieb der Kreisverwaltung Bad Kreuznach (AWB) alle Anlieger der Vorderen Grabenstraße darüber informiert, dass die Mülltonnen aus Sicherheitsgründen ab dem 21.08.2025 zur Leerung entweder an die Einmündung der Straße „Zur Rosenhecke“ in die Vordere Grabenstraße oder in die Bretzenheimer Straße/Einmündung Vordere Grabenstraße verbracht werden müssen. Dies hat zu erheblichem Unmut bei den Anliegern in der Vorderen Grabenstraße und bei den Bewohnern des Hauses in der Bretzenheimer Straße 89, vor deren Küchenfenster jetzt die Mülltonnen zur Abholung auf den Gehweg gestellt werden, geführt.
Da die Vordere Grabenstraße mit Müllfahrzeugen offensichtlich nicht mehr befahren werden kann, stellt sich die Frage, ob der Brandschutz in dieser Straße noch gewährleistet ist, wenn z.B. der Einsatz eines größeren Feuerwehrfahrzeuges oder gar einer Drehleiter in dieser Straße erforderlich sein sollte.
Die CDU Ortsbeiratsfraktion bittet daher um Prüfung,
- ob der Brandschutz in der Vorderen Grabenstraße noch gewährleistet und
- welche Maßnahmen ergriffen werden können, um ein Befahren der Vorderen Grabenstraße mit Müllfahrzeugen künftig wieder zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Kistner stellvertr. Fraktionsvorsitzende
Max Frieß stellvertr. Fraktionsvorsitzender








